Erwägungsgrund 57 32013L0036
Zu den Aufgaben nicht geschäftsführender Mitglieder des Leitungsorgans eines Instituts sollte gehören, die Strategie des Instituts konstruktiv zu kritisieren, um dadurch zu deren Weiterentwicklung beizutragen; sorgfältig zu prüfen, inwieweit die Geschäftsleitung vereinbarte Ziele verwirklicht; sich davon zu überzeugen, dass Finanzinformationen korrekt und die Finanzkontrollen und Risikomanagementsysteme solide und vertretbar sind; Gestaltung und Anwendung der Vergütungspolitik des Instituts sorgfältig zu prüfen und objektive Stellungnahmen zur Mittelausstattung, Einstellungen und Verhaltensregeln abzugeben.