Erwägungsgrund 66 32025L0001
Es müssen Verfahrensanforderungen festgelegt werden, mit denen sichergestellt wird, dass Abwicklungsmaßnahmen ordnungsgemäß gemeldet und veröffentlicht werden. Informationen, die die Abwicklungsbehörden und ihre professionellen Berater während des Abwicklungsverfahrens erhalten, sind jedoch wahrscheinlich vertraulich und sollten daher vor der Veröffentlichung des Abwicklungsbeschlusses einer wirksamen Geheimhaltungsregelung unterliegen. Bei allen bereitgestellten Informationen in Bezug auf einen noch nicht gefassten Beschluss, beispielsweise darüber, ob die Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt sind, über die Anwendung eines spezifischen Instruments oder über Maßnahmen im Laufe des Verfahrens, muss davon ausgegangen werden, dass sie Auswirkungen auf die öffentlichen und privaten Interessen haben, die von den Maßnahmen betroffen sind. Deshalb muss sichergestellt werden, dass geeignete Mechanismen für die Wahrung der Vertraulichkeit entsprechender Informationen, einschließlich des Inhalts und der Einzelheiten der Sanierungs- und Abwicklungspläne und des Ergebnisses von in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertungen, existieren.