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Nach der Richtlinie 2009/138/EG müssen mittels des Berichts über Solvabilität und Finanzlage mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen offengelegt werden. Dieser Bericht richtet sich einerseits an Versicherungsnehmer und Begünstigte und andererseits an Analysten und andere professionelle Marktteilnehmer. Um den Bedürfnissen und Erwartungen dieser beiden unterschiedlichen Gruppen gerecht zu werden, sollte der Bericht in zwei Teile unterteilt werden. Der erste Teil, der sich hauptsächlich an Versicherungsnehmer und Begünstigte richtet, sollte die wichtigsten Informationen über Geschäftstätigkeit, Leistung, Kapitalmanagement und Risikoprofil enthalten. Der zweite Teil, der sich an professionelle Marktteilnehmer richtet, sollte detaillierte Informationen über die Geschäftstätigkeit und das Governance-System, spezifische Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten, die Solvabilität sowie andere einschlägige Daten für spezialisierte Analysten enthalten.
Unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 35 Absatz 3 erforderlichen Informationen und der in Artikel 35 Absatz 4 genannten Grundsätze schreiben die…
In dem Solvabilitäts- und Finanzbericht sind wesentliche Informationen über die Solvabilitäts- und Finanzlage des Versicherungsunternehmens darzulegen. Die…
Die Mitgliedstaaten verpflichten beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte…
die Informationen, die in den Bericht über Solvabilität und Finanzlage auf Gruppenebene gemäß Artikel 256 Absatz 1 oder den Einzelbericht über Solvabilität und…
Um ein Höchstmaß an Richtigkeit der offengelegten Informationen zu gewährleisten, sollte einige Elemente des Berichts über Solvabilität und Finanzlage einer…
Um Transparenz zu gewährleisten, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen über ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.