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Um sicherzustellen, dass alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Volatilitätsanpassung berechnen, gleichbehandelt werden, oder um Marktentwicklungen zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Berechnung der unternehmensspezifischen Elemente der Volatilitätsanpassung festgelegt wird. Für andere Währungen als den Euro sollte bei der Berechnung der währungsspezifischen Elemente der Volatilitätsanpassung der Möglichkeit eines Cashflow-Matchings über Paare gekoppelter Währungen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden, sofern das Währungsrisiko dadurch anhaltend verringert wird.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 58 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Richtlinie zu erlassen, um sicherzustellen, dass die…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 58 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Richtlinie zu erlassen, um sicherzustellen, dass die…
Um Entwicklungen bei den Anlagepraktiken von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Kriterien weiter zu präzisieren oder zu…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union delegierte Rechtsakte zu…
Damit sie künftigen Änderungen der für die verschiedene Unternehmenskategorien geltenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Union Rechnung tragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.