Gesetze
Gesetz wird geladen …
Versicherern und Rückversicherern steht es frei, überall in der Welt zu investieren; sie müssen sich nicht auf die Union beschränken. Investitionen in Drittländern können auch Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen Entwicklungshilfe zuträglich sein. Daher sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Anlagepolitik den Zielen der aktuellen EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko Rechnung trägt.
Um die Transparenz und Integrität von Anlagen in in Drittländern gelegene Vermögenswerte für Anleger, die Verwalter von ELTIF und die zuständigen Behörden…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zu einer Gruppe mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft gehören, sollten einer gleichwertigen und angemessenen…
In Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist festgelegt, dass die Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt ihre Werte und…
Um den Schutz der Anleger sowie die Integrität und die Stabilität der Finanzmärkte in der Union zu gewährleisten, sollte die Kommission bei der Annahme eines…
Die weitere Integration des Versicherungsbinnenmarktes der Union ist ein wesentliches Ziel dieser Änderungsrichtlinie. Die Integration des…
Um den internationalen Aspekten der Rückversicherung Rechnung zu tragen, sollte der Abschluss internationaler Vereinbarungen mit Drittländern ermöglicht werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.