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Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens ist es wichtig, dass die Aufsichtsbehörden Informationen zwischen den von ihnen beaufsichtigten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen vergleichen können. Interne Partial- und Vollmodelle ermöglichen eine bessere Erfassung des individuellen Risikos eines Unternehmens und dürfen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verwendet werden, um die Kapitalanforderungen ohne die Beschränkungen, die sich aus der Standardformel ergeben, zu ermitteln. Die Aufsichtsbehörden würden auch vom Zugang zu Schätzwerten der Solvenzkapitalanforderungen profitieren, die nach der Standardformel ermittelt wurden, um sowohl Vergleiche zwischen Unternehmen als auch für ein bestimmtes Unternehmen im Zeitverlauf vorzunehmen. Alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die ein internes Voll- oder Partialmodell verwenden, sollten daher ihren Aufsichtsbehörden regelmäßig einen Schätzwert für die nach der Standardformel ermittelten Solvenzkapitalanforderung melden. Ein solcher Schätzwert sollte die Methoden und zugrunde liegenden Annahmen der Standardformel angemessen widerspiegeln, wodurch eine ordnungsgemäße aufsichtliche Bewertung ermöglicht wird. Um einen übermäßigen Aufwand für die Unternehmen bei der Ermittlung des Schätzwerts zu vermeiden, sollten sie die Informationen verwenden können, die sich aus den einschlägigen Vereinfachungen in der Standardformel gemäß der Richtlinie 2009/138/EG und den gemäß der genannten Richtlinie erlassenen delegierten Rechtsakten ergeben. Wird für die Schätzung der Solvenzkapitalanforderung ein solcher vereinfachter Ansatz verwendet, so sollten die zugrunde liegenden Annahmen den Aufsichtsbehörden gegenüber hinreichend erläutert werden.
Nach Erhalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörden, ein internes Modell verwenden zu dürfen, übermitteln die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen den…
Für den Fall, dass es unangemessen ist, die Solvenzkapitalanforderung gemäß der Standardformel im Sinne von Unterabschnitt 2 zu berechnen, weil das Risikoprofil…
Von Versicherungsunternehmen, denen die Aufsichtsbehörde die Verwendung eines internen Modells genehmigt hat, kann die Aufsichtsbehörde eine Schätzung der…
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen weisen nach, dass das interne Modell in großem Maße verwendet wird und in ihrem Governance-System gemäß den…
Die Aufsichtsbehörden können von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verlangen, ihr internes Modell auf einschlägige Benchmark-Portfolios…
Die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit Blick auf das eigene Risikoprofil sollte daher fester Bestandteil der Geschäftsstrategie eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.