Erwägungsgrund 122 32009L0138
Sanierungsmaßnahmen schließen die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens nicht aus. Ein Liquidationsverfahren sollte daher auch ohne bzw. nach dem Beschluss von Sanierungsmaßnahmen eröffnet und durch einen Vergleich oder durch ähnliche Maßnahmen, einschließlich Sanierungsmaßnahmen, abgeschlossen werden können.