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Unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Risiken sollten die Aufsichtsbehörden in der Lage sein, einschlägige makroprudenzielle Informationen über die Anlagestrategie der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einzuholen, sie zusammen mit anderen relevanten Informationen, die aus anderen Marktquellen verfügbar sein könnten, zu analysieren und eine makroprudenzielle Perspektive in die Beaufsichtigung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einfließen zu lassen. Dazu könnte gehören, dass Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Kreditzyklen, Konjunkturabschwüngen und Kollektiv- oder Herdenverhalten bei Anlagen überwacht werden.
Auf Aufforderung der Aufsichtsbehörde hin berücksichtigen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei der Entscheidung über ihre Anlagestrategie…
Da Versicherungstätigkeiten Risiken für die Finanzstabilität auslösen oder verstärken könnten, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen…
Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde sollten die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verpflichtet werden, jegliche einschlägige makroprudenzielle…
Eine gute Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden und den einschlägigen Stellen und Behörden mit einem makroprudenziellem Mandat ist wichtig, damit…
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen könnten die Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beeinflussen. Die…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.