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Der Schutz der Interessen der Versicherten ist ein allgemeines Ziel des Aufsichtsrahmens, das die Aufsichtsbehörden in jeder Phase des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren verfolgen sollte, auch im Falle von Verstößen oder wahrscheinlichen Verstößen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gegen die Anforderungen, die zum Entzug der Zulassung führen könnten. Dieses Ziel sollte vor und nach dem Entzug der Zulassung verfolgt werden, und jegliche rechtlichen Auswirkungen, die sich für die Versicherten aus dem Entzug ergeben könnten, sollten berücksichtigt werden.
Hauptziel der Beaufsichtigung ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen.
Bei einem Entzug der Zulassung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zumindest bis zur Eröffnung eines…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Mitteln ausgestattet sind und über das einschlägige Fachwissen sowie…
Vorrangiges Ziel der Regulierung und Beaufsichtigung des Versicherungs- und Rückversicherungsgewerbes ist ein angemessener Schutz der Versicherungsnehmer und…
Aufbauend auf der Richtlinie 2009/138/EG sollte der festzulegende Rahmen es den Behörden ermöglichen, die Kontinuität des Versicherungsschutzes von…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.