Erwägungsgrund 28 32025L2205
Angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit und des zunehmenden Einsatzes von fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderer Systeme des automatisierten Fahrens ist es notwendig, Anforderungen in Bezug auf diese Systeme in die theoretische Prüfung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Fahrzeugführer über allgemeine Kenntnisse über die Vorteile, Beschränkungen und Risiken im Zusammenhang mit solchen Systemen verfügen. Diese Anforderung in Bezug auf Kenntnisse sollte insbesondere den Anwendungsbereich von automatisierten Fahrsystemen, das Vorliegen von den Systemen generierter Aufforderungen zum Eingriff sowie die fortbestehenden Aufgaben des Fahrers, während die Systeme aktiviert sind, umfassen.