Erwägungsgrund 27 32025L2205
Zum Zwecke der Straßenverkehrssicherheit müssen die harmonisierten Mindestanforderungen, die der Bewerber erfüllen muss, bevor ein Führerschein ausgestellt werden kann, aktualisiert werden. Dies sollte die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie die Fahrprüfung und die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen solcher Fahrzeuge umfassen.