Erwägungsgrund 18 32022R0850
Die e-CODEX-Ansprechpartner sollten berechtigt sein, nach dieser Verordnung technische Unterstützung anzufordern und zu erhalten, und sie sollten den Betrieb des e-CODEX-Systems in den Mitgliedstaaten unterstützen. In den Anforderungen an das Dienstleistungsniveau für die von eu-LISA durchzuführenden Tätigkeiten sollte die Frage der Zahl der e-CODEX-Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten und bei der Kommission geregelt werden, im Verhältnis zu der Zahl der von den Mitgliedstaaten oder der Kommission autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte und zu der Zahl der von ihnen angewendeten digitalen Verfahrensstandards.