Erwägungsgrund 31 32025L2205
Für die Ausstellung oder Erneuerung bestimmter Führerscheinklassen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, anstelle einer ärztlichen Untersuchung vom Führerscheinbewerber oder -inhaber eine schriftliche oder elektronische Selbsteinschätzung zu verlangen, deren Gestaltung risikoorientiert sein könnte. Es wäre jedoch wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten zumindest beim ersten Verfahren zur Ausstellung eines Führerscheins ärztliche Untersuchungen einbeziehen, damit die Einhaltung der in dieser Richtlinie und im nationalen Recht festgelegten Auflagen bewertet wird.