Erwägungsgrund 5 32025L0025
Alle Interessenträger, einschließlich Gesellschaften, Behörden und der breiten Öffentlichkeit, müssen sich für Geschäftszwecke oder in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auf Gesellschaftsinformationen verlassen können. Daher ist es erforderlich, dass Gesellschaftsdaten, die in Register eingetragen werden und über das System der Registervernetzung zugänglich sind, sachlich richtig, aktuell und verlässlich sind.