Erwägungsgrund 5 32025L0002
Versicherern und Rückversicherern steht es frei, überall in der Welt zu investieren; sie müssen sich nicht auf die Union beschränken. Investitionen in Drittländern können auch Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen Entwicklungshilfe zuträglich sein. Daher sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Anlagepolitik den Zielen der aktuellen EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko Rechnung trägt.