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Damit die Bürgerinnen und Bürger und Gebietsansässigen die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, ohne dass ihnen unnötiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, sieht die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates den Zugang zu Online-Verfahren vor, die für das Funktionieren des Binnenmarkts relevant sind, auch für grenzüberschreitende Nutzer. Die Informationen über den Erwerb und die Erneuerung eines Führerscheins sind bereits in Anhang I der genannten Verordnung enthalten. Anhang II der genannten Verordnung sollte geändert werden, um zu gewährleisten, dass Nutzer, die ein Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Führerscheinen in Gang gesetzt haben, von vollständig online durchgeführten Verfahren profitieren können.
Informationen über Online- und Offline-Verfahren und Links zu Online-Verfahren, einschließlich der Verfahren im Sinne des Anhangs II, auf der Ebene der Union…
Um es Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand unmittelbar zu nutzen, enthält die…
Damit Unternehmen und Projektträger, auch bei grenzüberschreitenden Projekten, ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vorteile des Binnenmarkts…
Die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet wurde, enthält allgemeine…
Damit Bürger und Unternehmen ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, sollte in der vorliegenden…
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission elektronisch Informationen über Befähigungsnachweise austauschen. Sie sollten — unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.