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Die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet wurde, enthält allgemeine Vorschriften für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, damit Bürger und Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, ohne durch unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet zu werden. Die Informationsanforderungen und -verfahren, die unter die vorliegende Verordnung fallen, sollten den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1724 entsprechen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die Projektträger eines strategischen Projekts im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 auf alle Verfahren im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren vollständig online zugreifen und diese auch auf diesem Wege abwickeln können.
Um es Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand unmittelbar zu nutzen, enthält die…
Damit Unternehmen und Projektträger, auch bei grenzüberschreitenden Projekten, ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vorteile des Binnenmarkts…
In der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das zentrale digitale Zugangstor eingerichtet wird, sind allgemeine Regeln…
Mit der vorliegenden Verordnung wird diesen Forderungen nachgekommen, indem den Bürgern und Unternehmen einfacher Zugang zu den Informationen, den Verfahren und…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
In der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ wird anerkannt, wie sehr das Internet und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.