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Die Bewältigung der Belastungen der Böden und die Unterstützung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz erfordern es, bestimmten Merkmalen Rechnung zu tragen, nämlich der Vielfalt der Bodentypen, den besonderen lokalen und klimatischen Bedingungen sowie der Landnutzung oder Bodenbedeckung wird. Es ist daher angebracht, dass die Mitgliedstaaten Bodenbezirke und Bodeneinheiten einrichten. Die Bodenbezirke sollten die Verwaltungsgebiete in der Zuständigkeit von geeigneten Verwaltungsstrukturen widerspiegeln und eine oder mehrere ganze Bodeneinheiten umfassen. Demgegenüber sollten die Bodeneinheiten für die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit im gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ein gewisses Maß an Homogenität dieser Merkmale widerspiegeln. Die Bodeneinheiten sollten in der Zuständigkeit dieser geeigneten Verwaltungsstrukturen liegen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sicherzustellen, dass die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit ordnungsgemäß erfolgt und dass die Unterstützung für die Bodengesundheit und die Bodenresilienz die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.
Die Mitgliedstaaten legen Bodeneinheiten, die zusammen ihr gesamtes Hoheitsgebiet abdecken, für die Zwecke der Gestaltung der Überwachung der Bodengesundheit…
Die Mitgliedstaaten überwachen in jeder Bodeneinheit die Bodengesundheit und in jedem Bodenbezirk die Bodenversiegelung und den Bodenabtrag.
Um eine angemessene Politik der Steuerung des Umganges mit dem Boden zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, auf geeigneter Ebene die…
Die Ergebnisse der im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Bodengesundheitsbewertungen werden in den Prozess zur Ermittlung der spezifischen Praktiken für…
Die Bodengesundheit sollte sorgfältig mithilfe des Überwachungsnetzes bewertet werden, und gleichzeitig sollten die Kosten dieser Überwachung auf einem…
Bei der Konzeption der Stichprobenerhebung für die Bodenüberwachung werden die Mitgliedstaaten ihre Bodenbezirke und Bodeneinheiten berücksichtigen müssen. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.