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Die Union ist auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und von deren Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) verpflichtet. Gesunde Böden tragen unmittelbar zur Verwirklichung mehrerer Nachhaltigkeitsziele bei, insbesondere SDG 2 (kein Hunger), SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen), SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 11 (nachhaltige Städte und Gemeinden), SDG 12 (nachhaltige/r Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und SDG 15 (Leben an Land). Das Nachhaltigkeitsziel 15.3 zielt darauf ab, die Wüstenbildung zu bekämpfen, die degradierten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen zu sanieren und bis 2030 eine landdegradationsneutrale Welt anzustreben.
In der EU-Bodenstrategie für 2030 wird die langfristige Vision festgelegt, dass bis 2050 alle Bodenökosysteme in der Union in einem gesunden Zustand und somit…
Es ist notwendig, Maßnahmen zur unionsweiten harmonisierten Überwachung, Bewertung und Unterstützung der Bodengesundheit und -resilienz und Beseitigung…
Die Union und die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der VN und deren Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl…
Die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) ist die Reaktion der…
Auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. September 2015 verpflichtete sich die Union, die Resolution mit dem…
Die Union hat nach Artikel 208 AEUV die erforderliche Politikkohärenz für die Entwicklungszusammenarbeit zu gewährleisten. Die Union sollte bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.