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Ferner ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten durch die Bestimmungen dieser Richtlinie, die die gemeinsame Nutzung von Daten betreffen, in die Lage versetzt werden, die gemäß den Richtlinien (EU) 2019/1024 und 2007/2/EG eingerichteten Dateninfrastrukturen wiederzuverwenden, um einen zeitnahen und wirksamen Informationsaustausch zu gewährleisten. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten und die Kommission Instrumente wie das von der EUA verwaltete REPORTNET nutzen. Mit diesem Ansatz wird dem Grundsatz der einmaligen Erfassung gefolgt und vermieden, den Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Aufwand aufzuerlegen, eine spezielle Dateninfrastruktur im Rahmen dieser Richtlinie einzurichten.
Um die Überwachung der Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne, die ergriffenen Wiederherstellungsmaßnahmen, die Flächen,…
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in ihrer öffentlichen Verwaltung anzuwenden und die Weiterverwendung von Daten…
Ferner sollten Gastgeber mit Einheiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung Daten und Belege, die sie bereits bei…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Methoden der Datenerhebung so weit wie möglich zu modernisieren.…
Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sind nicht nur für die Kontrolle der Einhaltung erforderlich, sondern auch unerlässlich, damit die Kommission diese…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Möglichkeiten der Digitalisierung besser zu nutzen, sollte die Berichterstattung über die Umsetzung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.