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Um die notwendige Anpassung der Vorschriften für die Überwachung der Bodengesundheit und den Umgang mit kontaminierten Standorten sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um die Methoden zur Überwachung der Bodengesundheit, die indikative Liste der Risikoverringerungsmaßnahmen und die Phasen und Grundsätze für die standortspezifische Risikobewertung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um technische und wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigen zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, nach Artikel 290 AEUV…
Zur Anpassung der wesentlichen Elemente des Risikomanagements an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des…
Um dem technischen Fortschritt in den betreffenden Bereichen oder Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Union Rechnung zu tragen, sollte der Kommission…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene und den gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission die…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung ergänzen oder ändern zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Zur zeitgerechten und angemessenen Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, zur Gewährleistung der Flexibilität, und um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.