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Die Richtlinie 2011/65/EU enthält zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Chemikalien: die Bewertung der Anträge der Wirtschaftsteilnehmer auf Gewährung, Erneuerung oder Widerruf einer Ausnahme von Stoffbeschränkungen und die Überprüfung von Stoffen, die in die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, aufgenommen werden sollen. Die Transparenz muss erhöht werden, indem detaillierte Verfahrensschritte für die Überprüfung von Stoffen zwecks einer möglichen Aufnahme in die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, festgelegt werden.