Erwägungsgrund 8 32022L2464
Viele Interessenträger halten den Begriff „nichtfinanziell“ für unzutreffend, insbesondere, weil er impliziert, dass betreffende Informationen in finanzieller Hinsicht nicht von Relevanz sind. Allerdings haben solche Informationen zunehmend sehr wohl finanzielle Relevanz. Viele einschlägige Organisationen, Initiativen und Fachleute im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung verwenden den Begriff „Nachhaltigkeitsinformationen“. Deshalb sollte anstelle des Begriffs „nichtfinanzielle Informationen“ vorzugsweise der Begriff „Nachhaltigkeitsinformationen“ verwendet werden. Daher sollte die Richtlinie 2013/34/EU geändert werden, um dieser neuen Terminologie Rechnung zu tragen.