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Die in der Richtlinie 2011/65/EU genannte Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, sollte regelmäßig überprüft werden, damit ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden kann. In Anbetracht etwaiger Marktentwicklungen und des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten jederzeit Beschränkungsdossiers einreichen können und dass horizontale Beschränkungsmaßnahmen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates oder anderer Rechtsvorschriften der Union über Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien eingeleitet und angenommen werden können, ist es angezeigt, dass diese Überprüfungen mindestens alle vier Jahren stattfinden.
Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Um die in Artikel 1 festgelegten Ziele zu erreichen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips prüft die Kommission…
Die Richtlinie 2011/65/EU enthält zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Chemikalien: die Bewertung der Anträge der Wirtschaftsteilnehmer auf…
Um Kohärenz zwischen dieser Richtlinie und jeglichen künftigen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder anderen künftigen Rechtsakten der Union in…
Um sicherzustellen, dass das Beschränkungsverfahren gemäß Richtlinie 2011/65/EU mit den Beschränkungsverfahren im Rahmen anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit…
Um die in Artikel 1 festgelegten Ziele zu erreichen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips prüft die Kommission bis zum 22. Juli 2014, ob die Liste der…
Die Kommission überprüft die Liste der prioritären Stoffe und die entsprechenden Umweltqualitätsnormen für die in Anhang I Teil A zu Richtlinie 2008/105/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.