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Die Richtlinie 2011/65/EU enthält zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Chemikalien: die Bewertung der Anträge der Wirtschaftsteilnehmer auf Gewährung, Erneuerung oder Widerruf einer Ausnahme von Stoffbeschränkungen und die Überprüfung von Stoffen, die in die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, aufgenommen werden sollen. Die Transparenz muss erhöht werden, indem detaillierte Verfahrensschritte für die Überprüfung von Stoffen zwecks einer möglichen Aufnahme in die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, festgelegt werden.
Um sicherzustellen, dass das Beschränkungsverfahren gemäß Richtlinie 2011/65/EU mit den Beschränkungsverfahren im Rahmen anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit…
Die in der Richtlinie 2011/65/EU genannte Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, sollte regelmäßig überprüft werden, damit ein hohes Maß an Schutz…
Um die Kohärenz der Bewertung der Anträge der Wirtschaftsteilnehmer auf Gewährung, Erneuerung oder Widerruf einer Ausnahme gemäß Artikel 5 der Richtlinie…
Um die in Artikel 1 festgelegten Ziele zu erreichen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips prüft die Kommission bis zum 22. Juli 2014, ob die Liste der…
Im Sinne der Vorhersehbarkeit, Effizienz und Kohärenz sollte ein detailliertes Verfahren für die Prüfung der Frage, ob ein Wirkstoff genehmigt werden kann,…
Um Kohärenz zwischen dieser Richtlinie und jeglichen künftigen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder anderen künftigen Rechtsakten der Union in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.