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Um Kohärenz zwischen dieser Richtlinie und jeglichen künftigen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder anderen künftigen Rechtsakten der Union in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien sicherzustellen, sollte die Kommission prüfen, ob weitere Änderungen der Richtlinie 2011/65/EU nötig sind, um die Vorschriften über die Anpassung der Anhänge der genannten Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie die Vorschriften über die Überprüfung und Änderung der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, in Anhang II der genannten Richtlinie zu ändern. Gegebenenfalls sollte die Kommission im Rahmen von künftigen Vorschlägen über Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien oder anderen künftigen Rechtsakten der Union über Nachhaltigkeitskriterien für gefährliche Stoffe und Chemikalien Änderungen der Richtlinie 2011/65/EU vorschlagen.
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung mit künftigen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder mit anderen künftigen Rechtsvorschriften der Union…
Es kann zu unerwünschten Auswirkungen der Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und späterer Anpassungen dieser Verordnung, die die Einstufung von…
Die in der Richtlinie 2011/65/EU genannte Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, sollte regelmäßig überprüft werden, damit ein hohes Maß an Schutz…
Um die in Artikel 1 festgelegten Ziele zu erreichen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips prüft die Kommission bis zum 22. Juli 2014, ob die Liste der…
ein Chemikalienverzeichnis der in der Anlage als solche, als Bestandteile anderer Stoffe oder als Teil von Gemischen vorhandenen oder von ihr emittierten…
Um sicherzustellen, dass das Beschränkungsverfahren gemäß Richtlinie 2011/65/EU mit den Beschränkungsverfahren im Rahmen anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.