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Für die Änderung von Verfahrensvorschriften der Richtlinie 2011/65/EU muss ein Übergangszeitraum von 20 Monaten vorgesehen werden, um eine angemessene Ressourcenzuteilung und Aufgabenzuweisung in Bezug auf die Agentur zu ermöglichen. Dieser Zeitraum wird als ausreichend erachtet, um potenziellen Antragstellern oder Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, sich an die geänderten Verfahrensschritte gemäß der genannten Richtlinie anzupassen.
Damit die Mitgliedstaaten die erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen können, um der Richtlinie 2001/110/EG in der durch diese…
Da ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, um den Rahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verordnung vorzugeben, sollten die Mitgliedstaaten ab…
Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die zur Einhaltung dieser Richtlinie erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, sollte…
In Anbetracht der relativen Größe der beitretenden Staaten und der Zahl der möglicherweise betroffenen Personen müssen diese Maßnahmen, auch wenn sie nur von…
Die Anwendung dieser Bedingungen sollte für einen Zeitraum gestattet werden, der mit der Übergangsfrist gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2008/90/EG in Einklang…
Da die zuständigen Behörden und die Betreiber eines öffentlichen Dienstes Zeit benötigen, um den Bestimmungen dieser Verordnung nachzukommen, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.