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Mit der Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wird darauf abgezielt, die Aufgaben, das Arbeitspensum und den Zuständigkeitsbereich der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur auszuweiten. Um angemessene Fachkenntnisse und Unterstützung sowie gründliche wissenschaftliche Bewertungen bereitzustellen, sollten geeignete und dauerhafte Ressourcen und eine angemessene und solide Leitung der wissenschaftlichen Ausschüsse sichergestellt werden. In dieser Hinsicht ist es angezeigt, eine Überprüfungsklausel vorzusehen, damit sichergestellt ist, dass die Kommission alle künftigen regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Leitung der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur berücksichtigt, um die Richtlinie 2011/65/EU erforderlichenfalls entsprechend zu überarbeiten.
Folgender Artikel wird eingefügt: Überprüfung Unter gebührender Berücksichtigung etwaiger regulatorischer Entwicklungen in Bezug auf den Status der Ressourcen…
Durch die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 werden die Aufgaben, die Arbeitsbelastung und der…
Im Rahmen der laufenden Überarbeitungen von Rechtsakten der Union wurde vorgeschlagen, den geeigneten Agenturen der Union bestimmte bestehende wissenschaftliche…
Unter gebührender Berücksichtigung etwaiger regulatorischer Entwicklungen in Bezug auf den Status der Ressourcen und die Leitung der wissenschaftlichen…
Mit den im Wege dieser Verordnung eingeführten Änderungen werden die Aufgaben und der Zuständigkeitsbereich der Agentur erweitert und ihr Arbeitsaufkommen…
Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.