Erwägungsgrund 51 32025R2509
Um die Bewertung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu erleichtern, muss für Spielzeuge, die mit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen geltenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, übereinstimmen, eine Konformitätsvermutung vorgesehen werden.