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Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, benötigen Dritte nicht nur Zugang zu Gesellschaftsinformationen in ihrem eigenen Mitgliedstaat, sondern auch zu Gesellschaftsinformationen in einem anderen Mitgliedstaat. Wie bei inländischen Situationen müssen Dritte Rechtssicherheit in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter von Personengesellschaften und anderen zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigten Personen sowie in Bezug auf die einzigen Gesellschafter von Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten haben. Daher sollten solche Informationen auf Unionsebene über das System der Registervernetzung verfügbar gemacht werden, das Zugang zu diesen Informationen in mehrsprachiger und vergleichbarer Weise bietet und somit das gleiche Schutzniveau für Dritte in grenzüberschreitenden Situationen sicherstellt. Um Rechtssicherheit hinsichtlich der Identität der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter von Personengesellschaften und anderen zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigten Personen sowie einzigen Gesellschafter sicherzustellen, müssen diese Personen eindeutig identifiziert werden können. In grenzüberschreitenden Situationen, in denen das System der Registervernetzung Zugang zu solchen Informationen über alle Kapitalgesellschaften und Handelsgesellschaften bietet, ist es besonders wichtig, Sicherheit in Bezug auf die genaue Identität dieser Personen sicherzustellen. Da die nationalen Systeme bei der Identifizierung solcher Personen unterschiedliche Ansätze verfolgen, müssen die Kategorien personenbezogener Daten, auf die auf Unionsebene zugegriffen werden kann, harmonisiert werden. Während Vor- und Nachnamen dieser Personen personenbezogene Daten darstellen, die dazu dienen, sie zu identifizieren, gewährleisten Vor- und Nachnamen nicht in allen Fällen eine eindeutige Identifizierung, weswegen sie durch zusätzliche Informationen ergänzt werden müssen. Da bestimmte Namen — sowohl Vor- als auch Nachnamen, einzeln und in Kombination — in Mitgliedstaaten häufig vorkommen und da die Beliebtheit bestimmter Namen oft jährlichen Zyklen folgt und in der Folge viele Personen mit identischem Namen im selben Jahr geboren werden, wäre die alleinige Hinzufügung des Geburtsjahres in dieser Hinsicht nicht ausreichend. Es ist daher notwendig und verhältnismäßig, von Registern zu verlangen, dass sie das vollständige Geburtsdatum oder gleichwertige Informationen für jene Mitgliedstaaten, die das vollständige Geburtsdatum nicht im nationalen Register erfassen, verfügbar machen. Eine solche Anforderung würde es ermöglichen, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter von Personengesellschaften und andere zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigte Personen sowie einzige Gesellschafter eindeutig zu identifizieren.
Um die Transparenz und das Vertrauen der Gesellschaften in den Binnenmarkt zu erhöhen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Geschäftsverkehr mit…
Die Gesellschaftsdokumente und -informationen, einschließlich Informationen über gesetzliche Vertreter, zumindest über unbeschränkt persönlich haftende…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Gesellschaften stoßen häufig auf Schwierigkeiten und administrative Hindernisse bei der Verwendung von Gesellschaftsinformationen, die bereits in ihrem…
Die Rechtmäßigkeit gesellschaftsrechtlicher Transaktionen, der Schutz der Verlässlichkeit öffentlicher Register und die Verhinderung illegaler Tätigkeiten…
Der grenzübergreifende Zugang zu Informationen über Gesellschaften und ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten lässt sich nur verbessern, wenn alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.