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Bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an den AS-Verfahren sollten die Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit auf bestimmte Wirtschaftssektoren mit niedrigen Teilnahmequoten von Unternehmern an AS-Verfahren und auf Praktiken in diesen Sektoren richten, über die wiederholt Beschwerden von Verbrauchern eingegangen sind, wie die verfügbaren Daten und Statistiken zu Beschwerdefällen belegen. Dies gilt insbesondere für den Verkehrs- und Tourismussektor, insbesondere im Bereich der Fluggastrechte. Als Alternative zu Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren in diesen Sektoren sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren in diesen Sektoren verbindlich vorzuschreiben.
Die Richtlinie 2013/11/EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten bereits, nationale Maßnahmen zu erlassen, mit denen die Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren…
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU können die Mitgliedstaaten zusätzlich zu sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union, die eine verpflichtende Teilnahme von…
Die Mitgliedstaaten sollten über Maßnahmen verfügen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren gefördert wird. Dies könnten…
Diese Richtlinie sollte nicht vorschreiben, dass Unternehmer sich an AS-Verfahren beteiligen müssen oder dass das Ergebnis solcher Verfahren für sie verbindlich…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass AS-Stellen die Befassung mit Streitigkeiten nicht ablehnen, wenn Unternehmer unverhältnismäßige Regeln in ihre…
Obwohl AS-Verfahren einfach gehalten sein sollen, werden Verbraucher dabei manchmal von einem Dritten ihrer Wahl unterstützt, zum Beispiel von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.