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Die Richtlinie 2013/11/EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten bereits, nationale Maßnahmen zu erlassen, mit denen die Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren verpflichtend wird, sofern diese nationalen Maßnahmen die Parteien nicht daran hindern, ihr Recht auf Zugang zur Justiz wahrzunehmen. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Maßnahmen für die verpflichtende Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren in bestimmten Wirtschaftssektoren erlassen. Die verpflichtende Teilnahme in bestimmten Sektoren hat sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern Vorteile gebracht. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen der Unternehmer in das AS-System zu stärken, und die Unternehmer sind daher eher geneigt, die AS-Entscheidungen umzusetzen. Die verpflichtende Teilnahme bringt auch greifbare Vorteile für die Verbraucher mit sich, da dadurch die Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmern einfacher, schneller und kostengünstiger wird, wodurch das Vertrauen der Verbraucher in die ADR-Verfahren gestärkt wird.
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU können die Mitgliedstaaten zusätzlich zu sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union, die eine verpflichtende Teilnahme von…
Diese Richtlinie sollte nicht vorschreiben, dass Unternehmer sich an AS-Verfahren beteiligen müssen oder dass das Ergebnis solcher Verfahren für sie verbindlich…
In Kapitel I wird folgender Artikel eingefügt: Die Mitgliedstaaten verfügen über Maßnahmen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an…
Bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an den AS-Verfahren sollten die…
Da derzeit mindestens zwei von fünf Online-Rechtsgeschäften zwischen in der Union wohnhaften Verbrauchern und in Drittländern niedergelassenen Unternehmern…
Die Mitgliedstaaten sollten über Maßnahmen verfügen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren gefördert wird. Dies könnten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.