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Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass AS-Verfahren online und offline verfügbar und leicht zugänglich sind. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass, wenn AS-Stellen es Verbrauchern ermöglichen, AS-Verfahren mithilfe digitaler Instrumente wie Online-Schnittstellen und Online-Beschwerdeformulare einzuleiten und daran teilzunehmen, diese Instrumente von allen Verbrauchern genutzt werden können, auch von schutzbedürftigen Verbrauchern oder von Verbrauchern mit unterschiedlich ausgeprägter digitaler Kompetenz. AS-Stellen, bei denen es sich um öffentliche Stellen handelt, fallen bereits unter die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates . Es ist wichtig, dass AS-Stellen, bei denen es sich um private Stellen handelt, bestrebt sind, so weit wie möglich und machbar dieselben Barrierefreiheitsnormen zu befolgen.
Um zu gewährleisten, dass AS-Verfahren für das digitale Zeitalter geeignet sind, in dem die Kommunikation — auch im internationalen Kontext — online…
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen…
Damit gewährleistet ist, dass AS-Stellen ordnungsgemäß und effektiv funktionieren, sollten sie genau überwacht werden. Zu diesem Zwecke sollte jeder…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass unter diese Richtlinie fallende Streitigkeiten einer AS-Stelle vorgelegt werden können, die die Anforderungen…
Die Entwicklung einer gut funktionierenden AS innerhalb der Union ist notwendig, um das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt — unter Einschluss des…
Nicht nur innerhalb der Union, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten gibt es sehr unterschiedliche AS-Stellen. Diese Richtlinie sollte für alle gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.