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Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen Verfahren der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden „AS“) zur Beilegung von Vertragsstreitigkeiten haben, die sich aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch in der Union niedergelassene Unternehmer an in der Union wohnhafte Verbraucher ergeben. Die Richtlinie sieht die Verfügbarkeit von AS-Verfahren für alle Arten von inländischen und grenzübergreifenden Verbraucherstreitigkeiten innerhalb der Union vor und stellt sicher, dass die AS-Verfahren Mindestqualitätsstandards erfüllen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Leistungsfähigkeit der AS-Stellen zu überwachen. Um das Bewusstsein der Verbraucher zu schärfen und die Nutzung der AS zu fördern, sieht sie zudem vor, dass Unternehmer die Verbraucher über die Möglichkeit zu informieren haben, Streitigkeiten außergerichtlich in AS-Verfahren beizulegen.
Alternative Streitbeilegung (im Folgenden „AS“) ist eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten erleichtern zudem den Zugang der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet wohnhaften Verbrauchern zu…
Nicht nur innerhalb der Union, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten gibt es sehr unterschiedliche AS-Stellen. Diese Richtlinie sollte für alle gemäß…
Die Verbraucher sollten Zugang zu angemessenen, zügigen und wirksamen alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich…
Damit Verbraucher die Möglichkeiten des Binnenmarkts voll nutzen können, sollte AS für alle Arten der von dieser Richtlinie erfassten inländischen und…
Die Verbraucher sollten Zugang zu wirksamen und effizienten alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.