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In verschiedenen Situationen, z. B. bei den massenhaften Annullierungen von Flügen während der COVID-19-Pandemie, erwiesen sich AS-Verfahren als wichtige Mechanismen zur Bewältigung der zunehmenden Zahl von verbraucherrechtlichen Streitfällen. Daher sollten die Mitgliedstaaten AS-Stellen gestatten, Fälle zu bündeln, um einheitliche AS-Ergebnisse für Verbraucher, die denselben illegalen Praktiken ausgesetzt sind, zu erzielen und die Verfahren für AS-Stellen und Unternehmer kosteneffizienter zu gestalten, beispielsweise wenn die Bündelung zu einer schnelleren oder kohärenteren Streitbeilegung führt. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Verbraucher über eine solche Bündelung informiert werden, damit sie entscheiden können, ob sie an dem AS-Verfahren mit Bündelung teilnehmen möchten. Die Mitgliedstaaten sollten ferner die Möglichkeit haben, weitere Bedingungen für die Bündelung von Fällen festzulegen. So sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise festlegen können, dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, Einwände gegen die Bündelung ihrer Fälle zu erheben, oder dass die Verbraucher der Bündelung ausdrücklich zustimmen müssen. Die Mitgliedstaaten sollten auch entscheiden können, ob das AS-Verfahren im Falle von Einwänden oder einer fehlenden ausdrücklichen Zustimmung ohne Bündelung fortgesetzt oder eingestellt wird. Zu den zusätzlichen Bedingungen könnten Anforderungen hinsichtlich eines bestimmten Grades an Ähnlichkeit der zu bündelnden Fälle gehören. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Regeln für die Ermittlung ähnlicher Fälle zum Zwecke der Bündelung festzulegen. Es ist wichtig klarzustellen, dass die in der Richtlinie 2013/11/EU in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung festgelegte Anforderung, dass die mit AS betrauten natürlichen Personen über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen müssen, die für die Arbeit im Bereich der AS oder der gerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten erforderlich sind, auch bei der Bündelung von Fällen gilt.
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Rechtsvorschriften über Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von verbrauchervertraglichen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass AS-Stellen die Befassung mit Streitigkeiten nicht ablehnen, wenn Unternehmer unverhältnismäßige Regeln in ihre…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten erleichtern zudem den Zugang der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet wohnhaften Verbrauchern zu…
Obwohl AS-Verfahren einfach gehalten sein sollen, werden Verbraucher dabei manchmal von einem Dritten ihrer Wahl unterstützt, zum Beispiel von…
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen…
Diese Richtlinie sollte das Recht der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung oder Einführung von AS-Verfahren zur Beilegung mehrerer gleicher oder ähnlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.