Erwägungsgrund 1 32025L2647
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen Verfahren der alternativen Streitbeilegung (im Folgenden „AS“) zur Beilegung von Vertragsstreitigkeiten haben, die sich aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch in der Union niedergelassene Unternehmer an in der Union wohnhafte Verbraucher ergeben. Die Richtlinie sieht die Verfügbarkeit von AS-Verfahren für alle Arten von inländischen und grenzübergreifenden Verbraucherstreitigkeiten innerhalb der Union vor und stellt sicher, dass die AS-Verfahren Mindestqualitätsstandards erfüllen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Leistungsfähigkeit der AS-Stellen zu überwachen. Um das Bewusstsein der Verbraucher zu schärfen und die Nutzung der AS zu fördern, sieht sie zudem vor, dass Unternehmer die Verbraucher über die Möglichkeit zu informieren haben, Streitigkeiten außergerichtlich in AS-Verfahren beizulegen.