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Um die Informations- und Berichtspflichten zu verringern und Kosten für AS-Stellen und zuständige Behörden zu sparen, sollten diese Pflichten vereinfacht und die Menge der von den AS-Stellen an die zuständigen Behörden bereitzustellenden Informationen verringert werden. Die AS-Stellen sollten beispielsweise ihre Tätigkeitsberichte mindestens alle zwei Jahre und nicht jedes Jahr öffentlich zugänglich machen. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch gestattet sein, kürzere Berichtszeiträume festzulegen, zum Beispiel von einem Jahr. AS-Stellen sollten auch die Möglichkeit haben, diese Tätigkeitsberichte an die jeweils zuständigen Behörden weiterzugeben, um den anderen Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2013/11/EU nachzukommen, sofern die Berichte alle in Bezug auf diese Verpflichtungen erforderlichen Informationen enthalten.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass AS-Stellen auf ihren Websites, auf Anfrage auf einem dauerhaften Datenträger sowie auf jede andere Weise, die sie für…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass AS-Stellen den zuständigen Behörden alle zwei Jahre Informationen über Folgendes mitteilen:
Um die AS-Stellen wirksam zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die Vorlage ihrer Berichte bei den zuständigen Behörden zu geben, sollte die Frist für die…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Zeitplan für die Berichterstattung zu rationalisieren, sollte die Häufigkeit der Berichterstattung durch die…
Es ist notwendig, die in den Artikeln 10 und 17 der Richtlinie 86/278/EWG des Rates festgelegten Berichtspflichten zu ändern. Die Berichtspflicht gegenüber der…
Damit gewährleistet ist, dass AS-Stellen ordnungsgemäß und effektiv funktionieren, sollten sie genau überwacht werden. Zu diesem Zwecke sollte jeder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.