Gesetze
Gesetz wird geladen …
AS-Verfahren sollten für Verbraucher vorzugsweise kostenlos sein. Falls Kosten in Rechnung gestellt werden, sollten sie eine Schutzgebühr nicht übersteigen. Um die Zugänglichkeit und Attraktivität von AS-Verfahren für Verbraucher zu erhöhen, sollten zudem die Mitgliedstaaten die AS-Stellen dazu anhalten, Verbrauchern die entrichtete Schutzgebühr zu erstatten, wenn und soweit eine Beschwerde gerechtfertigt ist. Es muss verdeutlicht werden, dass diese Erstattungen von Mitgliedstaaten unter voller Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und nicht von Anderen, beispielsweise von der anderen Partei des AS-Verfahrens, vorzunehmen sind.
das AS-Verfahren ist für Verbraucher entweder kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr zugänglich;
AS-Verfahren sollten für Verbraucher vorzugsweise kostenlos sein. Werden Kosten geltend gemacht, sollten die AS-Verfahren für die Verbraucher zugänglich,…
Obwohl AS-Verfahren einfach gehalten sein sollen, werden Verbraucher dabei manchmal von einem Dritten ihrer Wahl unterstützt, zum Beispiel von…
Die Mitgliedstaaten sollten über Maßnahmen verfügen, mit denen die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren gefördert wird. Dies könnten…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Rechtsvorschriften über Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von verbrauchervertraglichen…
Opfern sollten durch die Teilnahme am Strafverfahren keine Kosten entstehen. Die Mitgliedstaaten sollten nur die notwendigen Kosten der Opfer erstatten müssen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.