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Die Richtlinie 2013/11/EU gilt weiterhin nur für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Streitigkeiten zwischen Unternehmern fallen nicht in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie. Dennoch können die Mitgliedstaaten Selbstständigen oder Kleinstunternehmen in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht den Zugang zu AS-Verfahren erleichtern, damit diese Wirtschaftsakteure von unabhängigen, unparteiischen, transparenten, wirksamen, schnellen und fairen AS-Systemen profitieren können.
Diese Richtlinie gilt für Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzübergreifenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen…
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen…
Nicht nur innerhalb der Union, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten gibt es sehr unterschiedliche AS-Stellen. Diese Richtlinie sollte für alle gemäß…
Diese Richtlinie sollte das Recht der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung oder Einführung von AS-Verfahren zur Beilegung mehrerer gleicher oder ähnlicher…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten erleichtern zudem den Zugang der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet wohnhaften Verbrauchern zu…
Diese Richtlinie sollte nicht vorschreiben, dass Unternehmer sich an AS-Verfahren beteiligen müssen oder dass das Ergebnis solcher Verfahren für sie verbindlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.