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Möglicherweise haben Mitgliedstaaten erhebliche Investitionen in die Einrichtung oder Entwicklung elektronischer Systeme oder gesonderter papiergestützter Bescheinigungen getätigt, mit denen die Befreiung auf antragstellende Einrichtungen oder Privatpersonen für Umsätze im Inland angewandt wird. Um die erforderliche Anpassung nationaler Lösungen an die Verwendung der einheitlichen elektronischen Bescheinigung und das für seine Verarbeitung entwickelte System zu gewährleisten, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, ihre nationalen Lösungen bis zum Ende des Übergangszeitraums weiter zu nutzen.
Bei Verwendung der elektronischen Bescheinigung kann der Aufnahmemitgliedstaat entscheiden, ob er eine gemeinsame Bescheinigung für die Befreiung von der…
Angesichts der großen Zahl ressourcenintensiver IT-Vorhaben, die von den Mitgliedstaaten zusätzlich zu diesen für die Einführung der elektronischen…
Die Verwendung einer einheitlichen elektronischen Bescheinigung ist von entscheidender Bedeutung im Fall von Umsätzen, bei denen die Befreiung im Voraus gewährt…
Wenn die Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen elektronischen Genehmigungssysteme beibehalten, sollte das im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete…
In die Richtlinie 2006/112/EG werden folgende Absätze eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten verwenden eine elektronische Bescheinigung, um zu bestätigen, dass ein…
Die Mitgliedstaaten sollten elektronische Genehmigungssysteme entwickeln, durch die der Verwaltungsaufwand für die Betreiber und die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.