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Die Kommission entwickelt und betreibt das Europäische Portal zertifizierter Finanzintermediäre (im Folgenden „Portal“) entweder selbst oder über einen Dritten.
Entscheidet die Kommission, das Portal durch einen Dritten entwickeln oder betreiben zu lassen, so wählt die Kommission den Dritten aus und setzt die mit diesem Dritten geschlossene Vereinbarung gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates durch.
Das Portal dient als elektronischer Zugangspunkt für Finanzintermediäre, um die Eintragung in die nationalen Register der Mitgliedstaaten zu beantragen. Das Portal ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten über die Eintragung oder Ablehnung eines Finanzintermediärs oder die Streichung eines Finanzintermediärs aus einem nationalen Register und die Maßnahmen, die Finanzintermediären auferlegt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Informationen gemäß den Artikeln 7, 8 und 9 dieser Richtlinie an das Portal übermittelt werden, und gewährleisten die Interoperabilität ihrer nationalen Register innerhalb dieses Portals.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Spezifikationen für den Betrieb des Portals. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 21 genannten Prüfverfahren erlassen.
Da es sich bei den Finanzintermediären, die am häufigsten an den Zahlungsketten von Wertpapieren beteiligt sind, um große Institute im Sinne der Verordnung (EU)…
Die Mitgliedstaaten können die zertifizierten Finanzintermediäre in ihrem nationalen Register dazu verpflichten, ihrer zuständigen Behörde zusätzlich zu den in…
mindestens einer der Finanzintermediäre in der Wertpapier-Zahlungskette ist kein zertifizierter Finanzintermediär, und kein zertifizierter Finanzintermediär hat…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Funktionsweise des in Absatz 2 dieses Artikels genannten Portals. Diese…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um vorzuschreiben, dass zertifizierte Finanzintermediäre, die gemäß dem vorliegenden Artikel eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.