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Durch diese Richtlinie sollten zertifizierte Finanzintermediäre nicht daran gehindert werden, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer aus dieser Richtlinie erwachsenden Pflichten auszulagern. Daher sollte es einem zertifizierten Finanzintermediär gestattet sein, sich auf Dritte zu stützen, um die einschlägigen Pflichten im Zusammenhang mit Quellensteuerverfahren zu erfüllen. In jedem Fall sollte der zertifizierte Finanzintermediär, der seine Verantwortlichkeiten ausgelagert hat, weiterhin für diese Pflichten verantwortlich sein.
Für die Zwecke des vorliegenden Artikels und der Artikel 10 bis 15 gestatten die Mitgliedstaaten einem zertifizierten Finanzintermediär, die in den Artikeln 10…
Ein Mitgliedstaat gestattet einem zertifizierten Finanzintermediär, im Namen eines anderen Finanzintermediärs, der derselben Gruppe angehört, zu handeln und die…
Für die Zwecke des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels übermittelt der zertifizierte Finanzintermediär, der eine Entlastung an der Quelle gemäß Artikel 13…
Angesichts der wichtigen Rolle, die zertifizierten Finanzintermediären bei der Meldung vollständiger und korrekter Informationen zukommt, die als Grundlage für…
Um sicherzustellen, dass es in der Zahlungskette keine Informationslücken gibt, und um Anlegern den Zugang zu den Entlastungsverfahren zu ermöglichen, sollte es…
Zertifizierte Finanzintermediäre sollten verpflichtet sein, den anwendbaren Quellensteuersatz auf der Grundlage der spezifischen Umstände des Anlegers zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.