Erwägungsgrund 1 32025L0516
Der Aufschwung der digitalen Wirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des Mehrwertsteuersystems der Union mit sich gebracht, das für die neuen digitalen Geschäftsmodelle ungeeignet ist und keine vollständige Nutzung der durch die Digitalisierung generierten Daten ermöglicht. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sollte daher geändert werden, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.