Erwägungsgrund 4 32025L0516
Um die Steuererhebung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu verbessern und die bestehende Fragmentierung, die sich aus den unterschiedlichen Meldesystemen in den Mitgliedstaaten ergibt, zu beenden, sollten Unionsvorschriften für die digitalen Meldepflichten festgelegt werden. Mittels dieser Vorschriften sollte die Bereitstellung von Informationen an die Steuerverwaltungen auf Umsatzbasis sichergestellt werden, um einen Datenabgleich zu ermöglichen, die Kontrollmöglichkeiten der Steuerverwaltungen zu erhöhen sowie eine abschreckende Wirkung in Bezug auf Verstöße zu erzielen und gleichzeitig die Befolgungskosten für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind, zu senken und Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen.