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Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin andere Maßnahmen treffen können, um eine korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Es sollte ihnen jedoch nicht möglich sein, zusätzliche allgemeine umsatzbasierte Meldepflichten für die unter die digitalen Meldepflichten fallenden Umsätze einzuführen, es sei denn, dies ist auf nationaler Ebene zur Erstellung und Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung oder zu Prüfungszwecken erforderlich. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten gestattet sein sollte, neben den in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten zur Echtzeitmeldung ihre nationalen Meldeinstrumente, die beispielsweise auf einem System einer standardisierten Prüfdatei für Steuern beruhen, sowie Meldepflichten, die nicht allgemein sind, wie etwa jene hinsichtlich Registrierkassen, beibehalten dürfen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, bei Prüfungen Informationen von Steuerpflichtigen anzufordern, nicht eingeschränkt werden, da diese Informationen lediglich auf Ersuchen des Mitgliedstaats eingeholt und nicht aktiv von den Steuerpflichtigen gemeldet werden.
Um das Verfahren für die Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen oder bestimmte Formen von Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhindern, haben mehrere…
Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, eine Pflicht zur umsatzbasierten digitalen Echtzeitmeldung für Lieferungen von Gegenständen und…
Die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten beruht auf dem Austausch aggregierter Informationen zwischen den nationalen…
Die Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer…
Einige Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Meldepflichten für Umsätze in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für…
Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates wurden digitale Meldepflichten in die Richtlinie 2006/112/EG des Rates aufgenommen. Danach sind Steuerpflichtige mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.