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Um die Wettbewerbsverzerrung in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung auf der Straße anzugehen, sollten Vorschriften festgelegt werden, mit denen die Rolle geändert wird, die Plattformen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zukommt; d. h., sie werden zum „fiktiven Dienstleistungserbringer“. Nach dem Modell des „fiktiven Dienstleistungserbringers“, bei dem es sich um eine Rechtsfiktion handelt, die Vorschriften außerhalb der Mehrwertsteuervorschriften unberührt lässt, sollten Plattformen verpflichtet sein, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die zugrunde liegenden Dienstleistungserbringer die Mehrwertsteuer nicht erheben, weil es sich beispielsweise um Nichtsteuerpflichtige oder Steuerpflichtige handelt, die die Sonderregelung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen.
Um die Neutralität der Mehrwertsteuer zu wahren, sollten Plattformen nicht als „fiktiver Dienstleistungserbringer“ gelten und daher keine Mehrwertsteuer…
Wenn die Mitgliedstaaten jedoch der Auffassung sind, dass eine solche Wettbewerbsverzerrung in ihrem Gebiet nicht vorliegt, ist es angebracht, ihnen die…
Die Plattformwirtschaft hat auch zu einer ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung zwischen Lieferungen und Dienstleistungen, die über Online-Plattformen…
Die Plattformwirtschaft hat gewisse Schwierigkeiten bei der Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften mit sich gebracht, insbesondere was die Feststellung des…
Um Situationen zu vermeiden, in denen Plattformen in Bezug auf die Umsätze, für die sie als fiktiver Dienstleistungserbringer gelten, unter die Sonderregelung…
Im Rahmen der durch diese Richtlinie eingeführten Maßnahmen für die Schaffung von Anreizen für die Nutzung der IOSS-Regelung wird der Lieferer oder fiktive…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.