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Die Mitgliedstaaten legen den Ort der Erbringung der Unterstützungsdienstleistung, die von den Plattformen an Nichtsteuerpflichtige erbracht wird, unterschiedlich aus. Daher ist es notwendig, diese Vorschrift zu präzisieren und ein gemeinsames Kriterium vorzusehen.
Die Mitgliedstaaten treffen zweckdienliche Maßnahmen, um die Einhaltung der in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Bedingungen durch den Steuerpflichtigen zu…
Einige Steuerpflichtige unterliegen spezifischen Verpflichtungen, die namentlich in Bezug auf die Rechnungsstellung dann von denen im Mitgliedstaat, in dem sie…
Folgender Artikel wird eingefügt: Als Ort einer an eine nichtsteuerpflichtige Person durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines…
Um zu vermeiden, dass Steuerpflichtige, die andere Dienstleistungen als Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder…
Unter bestimmten Umständen sind die Grundregeln für die Bestimmung des Ortes der Dienstleistung bei Steuerpflichtigen bzw. Nichtsteuerpflichtigen nicht…
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.