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Die Mehrwertsteuer-Identifikation ist in der Regel in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem steuerbare Umsätze bewirkt werden. Um jedoch die Zahl der Fälle zu verringern, in denen mehrere Mehrwertsteuerregistrierungen vorgenommen werden müssen, wurde mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 eine Reihe von Maßnahmen in die Richtlinie 2006/112/EG aufgenommen, damit mehrfache Mehrwertsteuerregistrierungen möglichst selten erforderlich sind. Um die Notwendigkeit einer mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierung weiter zu verringern, wurden zusätzliche Maßnahmen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs ermittelt, die das Ziel, wonach nur eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der Union erforderlich sein soll, unterstützen. Daher sollten Vorschriften für diese Erweiterungsmaßnahmen festgelegt werden.
Im Hinblick auf die korrekte Anwendung dieser Richtlinie sollte jeder Steuerpflichtige mit einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer außerdem eine…
Unbeschadet der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten des Verbrauchs zur Verrechnung zuviel entrichteter Steuer und ausschließlich zur Gewährleistung…
Die Mehrwertsteuerregistrierung eines Lieferers bzw. Dienstleistungserbringers ist erforderlich, wenn der Lieferer bzw. Dienstleistungserbringer in dem…
Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates wurden digitale Meldepflichten in die Richtlinie 2006/112/EG des Rates aufgenommen. Danach sind Steuerpflichtige mit…
Artikel 362 erhält folgende Fassung: „Artikel 362 Der Mitgliedstaat der Identifizierung erteilt dem nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen eine…
Artikel 365 erhält folgende Fassung: In der Mehrwertsteuererklärung anzugeben sind die individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer für die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.