Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bestimmung des Begriffs „elektronische Rechnung“ sollte im Einklang mit der in der Richtlinie 2014/55/EU verwendeten Begriffsbestimmung erfolgen, um im Bereich der Mehrwertsteuermeldung für eine Standardisierung zu sorgen. Folglich sollte die Bestimmung des Begriffs „elektronische Rechnung“ nur elektronische Rechnungen umfassen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das deren automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Verpflichtung zur Verwendung eines strukturierten Formats sollte sich zumindest auf die zu meldenden Daten erstrecken. Daher sollten hybride Rechnungen, die in ein strukturiertes Format eingebettete Daten und in ein unstrukturiertes, vom Menschen lesbares Format eingebettete Daten kombinieren, unter diese Begriffsbestimmung fallen, wenn in diesen Rechnungen alle in einem strukturierten Format zu meldenden Daten enthalten sind.
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck elektronische Rechnung eine Rechnung, welche die nach dieser Richtlinie erforderlichen Angaben enthält und in…
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr…
„elektronische Rechnung“ eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und…
Artikel 217 erhält folgende Fassung: Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck ‚elektronische Rechnung‘ eine Rechnung, die die nach dieser…
Elektronische Rechnungen sollten die automatische Übermittlung der für Kontrollzwecke erforderlichen Daten an die Steuerverwaltung erleichtern. Zu diesem Zweck…
In bestimmten Wirtschaftssektoren ausgestellte Rechnungen müssen gegebenenfalls spezifische Informationen in Bezug auf diese Sektoren beinhalten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.