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Die Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für die einer Meldepflicht unterliegenden Umsätze nicht nachkämen. Angesichts der Digitalisierung der Umsätze und des wirtschaftlichen Austauschs sowie angesichts der Ziele dieser Richtlinie für die Digitalisierung der Mehrwertsteuer, und im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirksameren Betrugsbekämpfung, sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass der Besitz einer gemäß der in der Richtlinie 2006/112/EG festgelegten erforderlichen Norm ausgestellten elektronischen Rechnung zu einer Grundvoraussetzung für das Recht auf Abzug oder Erstattung der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer wird.
In Artikel 168 wird folgender Absatz angefügt: „Unterliegt der Umsatz den Meldepflichten nach Artikel 271a Absatz 1, so können die Mitgliedstaaten gemäß den von…
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin andere Maßnahmen treffen können, um eine korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu…
Um das Verfahren für die Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen oder bestimmte Formen von Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhindern, haben mehrere…
Der Aufschwung der digitalen Wirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des Mehrwertsteuersystems der Union mit sich gebracht, das für die neuen…
Zur Bewertung der Wirksamkeit der digitalen Meldepflichten sollte die Kommission einen Bericht erstellen, in dem die Auswirkungen der elektronischen…
Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates wurden digitale Meldepflichten in die Richtlinie 2006/112/EG des Rates aufgenommen. Danach sind Steuerpflichtige mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.